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AfD verbieten?

16. November 2023 @ 19:30 - 21:00

Das Grundgesetz (GG) hebt die Parteien in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution. Ein Parteiverbot ist folglich keine Kleinigkeit. Verfassungswidrig sind laut GG Parteien dann, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. In der BRD wurden bisher 1952 die offen neonazistische Sozialistische Reichspartei und 1956 die KPD verboten. Die NPD wurde 2017 wegen ihrer geringen Bedeutung nicht verboten, obwohl ihr im Urteil bescheinigt wurde, dass sie darauf zielt die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die AfD wird in vielen Bundesländern als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Der Landesverband Thüringen gilt als erwiesen rechtsextremistisch, wie auch der Jugendverband der AfD. Wäre es also vor diesem Hintergrund möglich die AfD zu verbieten? Könnten evt. Teile der Partei verboten werden? Ist die AfD mittlerweile schon zu groß, um sie überhaupt noch verbieten zu können? Sollte der AfD alternativ mit anderen demokratischen Mitteln entgegen getreten werden? Welche Rolle kommt hierbei der Zivilgesellschaft zu? Diese und andere Fragen sollen im Rahmen der Veranstaltung auch mit dem Publikum diskutiert werden.

Podiumsdiskussion mit Leander Badura (Freitag), Jo Goll (RBB). Franziska Nedelmann (Rechtsanwältin) und Jörg Sundermeier (Verbrecher Verlag) für die Moderation

Moderation: Jörg Sundermeier (Verbrecher Verlag)

Anmeldung direkt unter https://bit.ly/3PXSapu oder über beteiligte Buchhandlungen

Details

Datum:
16. November 2023
Zeit:
19:30 - 21:00

Veranstalter

Neuköllner Buchläden gegen Rechtspopulismus und Rassimus

Veranstaltungsort

Nachbarschaftshaus am Körnerpark
Schierker Straße 53
Berlin, 12051
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Telefon
030 - 325 060 20
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